Reinhilde Schröder

Teilnahme

 

Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren erfolgt auf der Grundlage freiwilliger Entscheidung jeder teilnehmenden Person. Sichtweisen, Meinungen, Gefühle, Gedanken, die im Zusammenhang mit dem zu bearbeitenden Konflikt stehen, sollen und dürfen während der Mediationssitzungen geäußert werden.

 

Vertrauensschutz wird von allen Teilnehmenden vereinbart. Ziel ist eine verbindliche Vereinbarung zur Konfliktbeilegung, die von allen Parteien getragen wird.

 

 

Aktuelles

 

Innerbetriebliche Mediation

Strittige Problemlagen können einer von beiden Seiten akzeptierten Lösung zugeführt werden. Konzentrieren Sie sich auf Interessen, nicht auf Positionen.

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